I. Ernennung zum Ehrenmitglied
Mitglieder, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Voraussetzungen für die Ernennung sind die Vollendung des 65. Lebensjahres und eine mehrjährige Funktionärstätigkeit oder eine hohe Anzahl an aktiven Spielen für den Verein.
Über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Vorstandschaft mit Zwei-Drittel-Mehrheit.
Über die Ernennung wird dem Ehrenmitglied eine Urkunde in feierlicher Form ausgehändigt. b diesem Zeitpunkt ist das Ehrenmitglied beitragsfrei.
Eintrittsgelder bleiben hiervon unberührt.
II. Ernennung zum Ehrenvorstand
Vorstandsmitglieder, die sich in herausragender Weise für den Verein verdient gemacht haben können zum Ehrenvorstand ernannt werden.
Voraussetzung für die Ernennung sind eine mehrjährige Tätigkeit in der Vorstandschaft wobei die Tätigkeit des 1. Vorsitzenden vorrangig zu behandeln ist.
Über die Ernennung zum Ehrenvorstand entscheidet die Vorstandschaft einstimmig.
Über die Ernennung wird dem Ehrenvorstand eine Urkunde in feierlicher Form ausgehändigt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ehrenvorstand beitragsfrei und bei sportlichen Veranstaltungen von Eintrittsgeldern befreit.
III. Beitragsbefreiung
Mitglieder, welche nicht die Ehrenmitgliedschaft besitzen, werden ab dem 75. Lebensjahr beitragsfrei gestellt.
Beschlossen: Vorstandssitzung am 28. November 2007
Ergänzt um III. Beitragsbefreiung: Vorstandssitzung am 22. Februar 2011