Ehrenordnung
I. Ernennung zum Ehrenmitglied
- Mitglieder, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
- Voraussetzungen für die Ernennung sind die Vollendung des 65. Lebensjahres und eine mehrjährige Funktionärstätigkeit oder eine hohe Anzahl an aktiven Spielen für den Verein.
- Über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Vorstandschaft mit Zwei-Drittel-Mehrheit.
- Über die Ernennung wird dem Ehrenmitglied eine Urkunde in feierlicher Form ausgehändigt. b diesem Zeitpunkt ist das Ehrenmitglied beitragsfrei.Eintrittsgelder bleiben hiervon unberührt.
II. Ernennung zum Ehrenvorstand
- Vorstandsmitglieder, die sich in herausragender Weise für den Verein verdient gemacht haben können zum Ehrenvorstand ernannt werden.
- Voraussetzung für die Ernennung sind eine mehrjährige Tätigkeit in der Vorstandschaft wobei die Tätigkeit des 1. Vorsitzenden vorrangig zu behandeln ist.
- Über die Ernennung zum Ehrenvorstand entscheidet die Vorstandschaft einstimmig.
- Über die Ernennung wird dem Ehrenvorstand eine Urkunde in feierlicher Form ausgehändigt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ehrenvorstand beitragsfrei und bei sportlichen Veranstaltungen von Eintrittsgeldern befreit.
III. Beitragsbefreiung
- Mitglieder, welche nicht die Ehrenmitgliedschaft besitzen, werden ab dem 75. Lebensjahr beitragsfrei gestellt.
Beschlossen: Vorstandssitzung am 28. November 2007
Ergänzt um III. Beitragsbefreiung: Vorstandssitzung am 22. Februar 2011