Kinder- und Jugendschutzkonzept

Der VfB Burglauer und der FC Teutonia Reichenbach bekennen sich uneingeschränkt zum
Kinder- und Jugendschutz und haben es sich zur Aufgabe gemacht, allen Kindern und
Jugendlichen, die im Verein aktiv sind, ein sicheres und förderliches Umfeld zu bieten.
Wir wollen sie vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexualisierter Gewalt sowie vor
gesundheitlicher Beeinträchtigung und Diskriminierung schützen.
Die Vorstandschaften beider Vereine tragen das Präventions- und Schutzkonzept, orientieren
sich an den Leitlinien des DFB und überprüfen dessen Umsetzung regelmäßig.

Kinder- und Jugendschutzkonzept – Schutz für Alle – Spielfreude für Jeden!

1. Verantwortung, Risikoanalyse und Verhaltenskodex
Die Vereine der Spielgemeinschaft tragen die Verantwortung für das Wohlergehen der
anvertrauten Kinder und Jugendlichen, respektieren ihre körperliche Unversehrtheit und
Intimsphäre und lehnen jede Form von Gewalt ab. Die individuellen Grenzen der Kinder und
Jugendlichen werden geachtet. Für alle Trainer, Betreuer und Ehrenamtlichen gibt es einen
verbindlichen Verhaltenskodex, der einen respektvollen Umgang und ein angemessenes
Nähe-Distanz-Verhältnis gewährleistet.

1.1 Risikoanalyse
– Umkleide- und Duschsituationen
– Fahrten zu Spielen und Turnieren
– Einzeltrainings
– Übernachtungen / Turnierfahrten
– Digitale Kommunikation

1.2 Verhaltenskodex:
❖ Respektvoller Umgang
❖ Smartphone bleibt in der Tasche (Kabinen/ Dusche)
❖ Vier-/Sechs-Augen-Prinzip (Regel der offenen Tür)
❖ Wahrung der Intimsphäre (beispielsweise Duschsituationen)
❖ Zur Wahrung der Intimsphäre werden bei gemischtgeschlechtlichen
Gruppen geschlechtergetrennte Schlaf-, Umkleide- und Rückzugsbereiche
organisiert.
❖ Keine Bevorzugung einzelner Kinder und Jugendlicher
❖ Keine Weitergabe persönlicher Daten ohne Zustimmung der
Erziehungsberechtigten
❖ Fotografieren und Filmen nur mit schriftlicher Zustimmung der
Erziehungsberechtigten; Aufnahmen dürfen nicht bloßstellend oder
erniedrigend sein und nicht privat verwendet oder veröffentlicht werden.

2. Präventionsmaßnahmen
* Erweitertes Führungszeugnis: Alle im Kinder- und Jugendbereich tätigen Personen müssen ein
erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, das alle drei Jahre aktualisiert wird.
* Schulungen und Fortbildungen: Der Verein bietet regelmäßige Schulungen zu Kinderschutz,
Prävention sexualisierter Gewalt sowie Gewalt- und Suchtprävention über den BFV an.
* Ansprechpersonen: Es gibt eine öffentlich bekannte Ansprechperson oder eine/n Beauftragte/n
für Kinderschutz und Prävention (sexualisierter) Gewalt. Die Kontaktdaten sind auf der
Vereinshomepage verfügbar.
* Einbeziehung der Eltern: Erflogt im Rahmen der unter Punkt 3 beschriebenen Elternarbeit.
* Transparenz: Die Handlungsleitlinien für Verdachtsfälle sind allen Trainern und Übungsleitern
bekannt und auf der Vereinshomepage einsehbar.
* Selbstverpflichtungserklärung/ Ehrenkodex der Trainer
* Beschwerdemöglichkeiten: Kinder, Jugendliche und Eltern können sich jederzeit an Trainer,
Kinderschutzbeauftragte oder den Vorstand wenden. Beschwerden sind auch anonym möglich.

3. Elternarbeit
Die Eltern tragen die Verantwortung für ihre Kinder und sind wichtige Ansprechpartner für
Trainerinnen und Trainer in Bezug auf deren Bedürfnisse und Entwicklung.
Der Verein bezieht Eltern aktiv in die Präventionsarbeit ein und informiert transparent über
Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt.
Dies erfolgt insbesondere durch:
• regelmäßige Information der Eltern über das Schutzkonzept (z. B. Elternabende)
• Vorstellung der Kinderschutzbeauftragten als Ansprechpartner
• offene Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Eltern, Trainern und Verein
Eltern sind ausdrücklich eingeladen, sich bei Fragen, Unsicherheiten oder Auffälligkeiten an
die benannten Ansprechpersonen zu wenden.

4. Digitale Kommunikation & soziale Medien
Für die Kommunikation gelten folgende Regeln:
• Kein 1:1-Chat zwischen Trainern und Minderjährigen über private Themen (wenn
möglich über Eltern oder Gruppen)
• Keine privaten Kontakte über soziale Netzwerke
• Keine Kommunikation zu unangemessenen Zeiten
• Kommunikation erfolgt transparent (z. B. Mannschaftsgruppen)
• Inhalte müssen stets sachlich und sportbezogen sein
• Fotos/Videos nur mit Einwilligung und nicht bloßstellend

5. Intervention im Verdachtsfall
Bei Verdachtsfällen wird diskret und zügig vorgegangen:
Sofortmaßnahmen
• Ruhe bewahren
• Beobachtungen dokumentieren (Datum, Situation)
• Schutz des Kindes sicherstellen
Vorgehen
• Information der Kinderschutzbeauftragten und des Vorstands
• Ggf. Hinzuziehen externer Fachstellen (z. B. Jugendamt, Beratungsstellen)
• Sachverhalt fachlich einordnen lassen und geeignete Schutz- und Folgemaßnahmen
ableiten
• Einbeziehung der Erziehungsberechtigten, sofern dies dem Kindeswohl nicht
widerspricht und in Abstimmung mit Fachstellen erfolgt
WICHTIG:
• keine eigenständige Bewertung oder Interpretation des Sachverhalts
• keine eigenständige Befragung oder „Verhör“ des Kindes
• Gesagtes ernst nehmen und zuhören
• keine Konfrontation der beschuldigten Person
• keine vorschnelle Information der Eltern ohne fachliche Einschätzung

6. Sanktionen
Bei Verstößen gegen das Schutzkonzept oder die darin enthaltenen Verhaltenskodizes können
verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die von der Schwere des Verstoßes abhängen:
– Sofortmaßnahmen: Ermahnung/ Abmahnung.
– Freistellung von Mitarbeitern oder Trainern, Verbot des Betretens des
Vereinsgeländes, Trennung von Betroffenen und Beschuldigten.
– Vereinsrechtliche Konsequenzen: Ausschluss aus dem Verein, Entzug von
Ehrenämtern oder Trainerlizenzen.
– Arbeitsrechtliche Konsequenzen: Abmahnung, ordentliche oder fristlose Kündigung
(auch Verdachtskündigung möglich), sofern beweisbar ist, dass sich Mitarbeitende
vertragswidrig verhalten haben.
– Strafrechtliche Schritte: Bei strafrechtlich relevantem Verhalten ist eine Anzeige bei
der Polizei oder Staatsanwaltschaft geboten.

7. Prävention im Vereinsalltag
Der Verein setzt auf eine präventive Haltung im Alltag durch:
• klare Regeln im Trainingsbetrieb
• eine wertschätzende und grenzachtende Vereinskultur
• Sensibilisierung aller Beteiligten im täglichen Umfeld
• offene Kommunikationskultur im Verein

8. Aufruf zur Mitwirkung
Alle Mitglieder, Eltern und Angehörige sind aufgefordert, aufmerksam zu sein und
Auffälligkeiten zu melden.

9. Inkrafttreten und Überprüfung
Dieses Schutzkonzept tritt am 01.04.2026 in Kraft und wird mindestens alle zwei Jahre sowie
bei Bedarf überprüft und angepasst.

Die Vorstandschaft und Jugendleitung des VfB Burglauer und FC Teutonia Reichenbach.

Ansprechpartner:

Daniel Zinßler
+49 171 3463750
schutz@vfb-burglauer.de

 

 

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